Liebe Besucherinnen und Besucher,
das Team des Aquafit Dierdorf freut sich Sie als Gast begrüßen zu dürfen! Wir tun unser Bestes, dass Sie bei uns eine angenehme und entspannte Zeit verbringen. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe
angewiesen und bitten Sie um Beachtung der wichtigsten Badregeln:
1. Die Gäste haben aufeinander Rücksicht zu nehmen und alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Jeder Gast hat so sich zu
verhalten, dass weder Gäste noch Personal durch ihn behindert, belästigt, gefährdet oder geschädigt werden. Den Anordnungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
2. Die Badeinrichtung ist pfleglich zu behandeln. Jedes Hantieren an Einrichtungen der Bäderanlagen, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Gast vorgesehen sind, hat zu
unterbleiben.
3. Das Rauchen im Hallenbad ist untersagt. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht erwünscht. Zum Essen sind ausschließlich die zugelassenen Bereiche zu
nutzen.
4. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Andere Reinigungsmittel, Haarfärbemittel oder Rasierer dürfen nicht verwendet werden.
5. Die Wertsachen sind in den vorgesehenen Garderobenschrank zu deponieren und diesen hat der Gast selbst zu verschließen. Den Schlüssel hat er während seines Aufenthaltes bei sich zu behalten.
6. Den Gästen ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabe-, Fernseh- sowie Film- und Fotogeräte als auch Foto- und Musikhandys zu benutzen. Werden Fotos gemacht, ist vorher
ein Einverständnis aller darauf abgelichteten Personen sowie des Aufsichtspersonals notwendig.
7. Die Gäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume sowie die Schwimmhalle nicht in Straßenschuhen betreten. Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
8. Das Schwimmerbecken darf nur von geübten Schwimmern/innen, die sich aus eigener Kraft ohne Schwimmhilfen im Wasser fortbewegen können, benutzt werden. Kindern ist die Nutzung des Schwimmerbeckens
nur gestattet, sofern diese mindestens das Seepferdchenabzeichen besitzen und eine zuständige Aufsichtsperson die Verantwortung trägt.
9. Der Aufenthalt von Kindern, die des Schwimmens unkundig sind, ist im Nichtschwimmerbecken nur unter der Aufsicht der Eltern oder einer geeigneten Aufsichtsperson und nur mit geeigneten
Hilfsmitteln zulässig. Der alleinige Aufenthalt im Nichtschwimmerbecken ohne die Aufsicht der Eltern oder einer zuständigen Aufsichtsperson ist nur gestattet, sofern diese mindestens das
Seepferdchenabzeichen und eine ausreichende Wassersicherheit besitzen.
10. Die Nutzung der Sprungbretter geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen auf den Sprungbrettern ist nicht erwünscht. Ob eine Sprunganlage freigegeben wird, entscheidet das Aufsichtspersonal.
11. Für die Nutzung der Rutschbahn gelten die auf den ausgehängten Tafeln aufgeführten Regeln. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Bahn nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen. Das Landebecken ist
unverzüglich zu verlassen. Im Treppenbereich und auf der Rutschbahn selbst hat besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme zu herrschen. Das Aufstauen von Wasser ist verboten!